Der Grundkurs II schließt direkt an die Veranstaltung des Wintersemesters an. Wie schon aus der Gesamt-Veranstaltungsplanung bekannt, stehen nach dem ersten Durchgang durch den Aufbau des vorsätzlichen Begehungsdelikts im Wintersemester nunmehr die noch nicht behandelten Kerngebiete des AT auf dem Programm. Dazu gehören insbesondere das fahrlässige Delikt, die Unterlassungsstrafbarkeit, Versuch und Rücktritt, die Irrtumslehre sowie die Beteiligungsformenlehre und das Rechtsfolgensystem (Konkurrenzen, Grundzüge des Strafzumessungsrechts). Dabei wird weiterhin besonderer Wert darauf gelegt, den Studierenden die Grundlagen der strafrechtlichen Klausurentechnik zu vermitteln, die bis zur Ersten Juristischen Prüfung in allen Arbeiten zum Erwerb von Qualifikationsnachweisen beherrscht werden muss.