Öffentliches Dienstrecht 2020/2021 /KursID:1813
- Letzter Beitrag vom 2020-12-07

Einrichtung

Lehrstuhl für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht

Aufzeichnungsart

Vorlesungsreihe

Zugang

Studon

Sprache

Deutsch

Die Vorlesung widmet sich einem Rechtsgebiet, das einen der größten und wichtigsten Infrastrukturbereiche in Bund, Ländern und Kommunen betrifft. Die juristischen Problemfelder, die das Öffentliche Dienstrecht bereithält, sind von verfassungsrechtlichen Fragestellungen dominiert; der Zugang zum Lehrstoff wird daher über das Grundgesetz erschlossen. Für die Veranstaltung sind im Übrigen insbesondere folgende Themenschwerpunkte vorgesehen, in deren Darstellung auch die Erfahrungen des Dozenten aus seiner Tätigkeit als Verwaltungsjurist im Personalsektor einfließen:

– Für das Öffentliche Dienstrecht ist zunächst die Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht zentral: Das Öffentliche Dienstrecht ist weiterhin von dem Dualismus zwischen dem Recht der Beamtinnen/Beamten und dem Recht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer geprägt, nachdem Versuche zur Auflösung dieses Dualismus keinen Erfolg hatten. Die Unterscheidung dieser beiden Beschäftigtengruppen und die Auswirkungen auf das Öffentliche Dienstrecht als Ganzes wird gleichsam ein „roter Faden“ bleiben.

– Wie wird der Öffentliche Dienst flexibilisiert? Lässt sich das Berufsbeamtentum ggf. ganz abschaffen oder ergeben sich aus dem Grundgesetz unüberwindbare verfassungsrechtliche Hürden? Welche Formen der Privatisierung gibt es?

– Die Föderalismusreform I hat die Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht einer neuen Ordnung unterworfen: Besoldungsrecht, Laufbahnrecht und Versorgungsrecht für die Landesbeamtinnen/Landesbeamten sind inzwischen alleinige Ländersache, so dass sich die Rechtsstellung der Landesbeamtinnen/Landesbeamten von der Rechtsstellung der Bundesbeamtinnen/Bundesbeamten unterscheiden kann und zudem die Rechtsstellung der Beamtinnen/Beamten in den Ländern von Land zu Land differieren kann. Auf das in der Folge in Kraft getretene Beamtenstatusgesetz wird ebenso ausführlich eingegangen wie auf die Neuordnung des Bayerischen Beamtenrechts und auf die Neuordnung des Bundesbeamtenrechts.

– Die Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst hält komplizierte Fallgestaltungen bereit, was erst Recht gilt, wenn sowohl Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer um eine Stelle konkurrieren. Die sog. Konkurrentenklage - ein evergreen des Öffentlichen Dienstrechts - wird ausführlich besprochen werden.

– Die Bedeutung der Grundrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst führt zu interessanten weiteren Fragestellungen: Maßnahmen im innerdienstlichen Betrieb betreffen Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nicht selten auch in ihrer Privatsphäre, sofern beispielsweise ihr äußeres Erscheinungsbild oder das Eintreten für bestimmte Auffassungen betroffen ist.

Zugehörige Einzelbeiträge

Folge
Titel
Lehrende(r)
Aktualisiert
Zugang
Dauer
Medien
1
Zur Bedeutung des Öffentlichen Dienstrechts für die Pflichtfächer Staatsorganisationsrecht und Staatshaftung bei vertiefter Einführung in den Dualismus zwischen Beamtentum und Arbeitnehmertum im Öffentlichen Dienst
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-10-28
Studon
00:34:12
2
Ausführliche Besprechung der Lösungsskizzen zum 1. Fallblock
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-10-28
Studon
00:20:10
3
Juristischer Spazier-Gang durch das Grundgesetz: Der Öffentliche Díenst und das Grundgesetz
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-11-12
Studon
00:17:43
4
Zur Reform des Beamtenrechts auf Bundesebene und auf Landesebene
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-11-12
Studon
00:16:55
5
Zur Rechtsgeschichte und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-11-12
Studon
00:15:24
6
Zu den hoheitsrechtlichen Befugnissen nach Art. 33 Abs. 4 GG und zur Privatisierung
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-11-12
Studon
00:15:05
7
Zur Bedeutung von Art. 33 Abs. 2 GG für den Öffentlichen Dienst (Teil I)
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-11-12
Studon
00:16:38
8
Zur Bedeutung von Art. 33 Abs. 2 GG für den Öffentlichen Dienst (Teil II)
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-11-12
Studon
00:13:19
9
Zu der eingeschränkten Geltung der Grundrechte bei der Dienstausübung durch Beamte und Arbeitnehmer
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-12-07
Studon
00:20:41
10
Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-12-07
Studon
00:24:24
11
Zu den Pflichten der Beamtenschaft und Arbeitnehmerschaft im Öffentlichen Dienst
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-12-07
Studon
00:16:50
12
Zum Bewerberverfahrensanspruch und zur Konkurrentenklage
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-12-07
Studon
00:17:52
13
Zum TV-L und zum TVöD
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
2020-12-07
Studon
00:17:25

Mehr Kurse von AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber

Schloss1
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
Vorlesung
2020-12-07
Studon
Schloss1
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
Übung
2021-03-09
Studon
Schloss1
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
Vorlesung
2021-04-13
Studon
Schloss1
AKD Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber
Vorlesung
2021-02-25
Studon